Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mobilen Diskothek „DJ-Frie“
1) Inhalt der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den DJ zur Bereitstellung der mobilen Diskothek inklusive aller technisch notwendigen Gerätschaften (Boxen, Verstärker, Mischpult, Mikrofone). Sofern nicht anders vereinbart wird eine professionelle Audioanlage, auf Wunsch mit verschiedenen Lichteffekten (Gobos, Nebelmaschine, Stroboskopblitz, Par-Scheinwerfer), zur Verfügung gestellt. Die musikalische und auf Wunsch lichttechnische Gestaltung der Veranstaltung wird durch einen DJ sichergestellt.
2) Auftragsabwicklung
Die Veranstaltung wird, wie mit dem Auftraggeber im Vorfeld vereinbart, durchgeführt. Hierbei werden besondere Musikwünsche des Auftraggebers soweit als möglich berücksichtigt. Der Anfangs- und ggf. Endzeitpunkt sind dem DJ bei Auftragsvergabe bekannt zu geben. Der Auftragnehmer wird die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen gestalten und flexibel auf Kundenwünsche reagieren. Sofern nicht höhere Gewalt vorliegt (akute Krankheit, technischer Defekt, Unfall) wird ein pünktlicher Beginn der Veranstaltung durch den DJ gewährleistet.
Der DJ muss ca. 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die Möglichkeit haben den Raum zwecks Aufbau des Equipments nutzen zu können.
3) Haftung
Der Auftraggeber verpflichtet sich keinem Dritten (in ggf. kurzer Abwesenheit des DJ’s) die Benutzung der technischen Anlage zu ermöglichen. Sollte es im Laufe der Veranstaltung zu einer Beschädigung oder zu einem Diebstahl kommen, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für den Ausfall/Abbruch der Veranstaltung auf Grund technischer oder sonstiger Gründe kann der Auftraggeber keine Forderungen stellen.
4) Zahlungsbedingungen
Die Dienstleistung ist nach Ende der Veranstaltung in bar beim DJ zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5) Stornierungen/Absagen
Erfolgt eine Auftragsvergabe schriftlich, per Mail, per Social-Media, oder auch mündlich und wird diese storniert, fallen die im folgenden gestaffelten Ausfallgagen an:
fällig.
6) GEMA
Eventuelle Gema- Gebühren (betrifft nur öffentliche Veranstaltungen / nicht Privatfeiern wie Hochzeiten und Geburtstage) sind vom Auftraggeber zu regeln und zu übernehmen.
7) Formvorschriften
Sollte eine Bestimmung innerhalb dieser AGB’s rechtlich unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Teile davon unberührt. Die ggf. unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem angestrebten ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
8) Allgemeines
Mit Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber die o.g. AGB’s an.